Der chinesische Autohersteller GAC könnte wegen seines neu eingeführten Plug-in-Hybridfahrzeugs „M8“ in Australien bald mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert werden. Der Name des Modells ähnelt stark dem Hochleistungs-Coupé „M8“ von BMW, das bereits seit 2019 auf dem australischen Markt etabliert ist, was Bedenken hinsichtlich einer Markenverletzung aufkommen lässt.
BMWs Position und Antwort
BMW Australia hat die Namensähnlichkeit anerkannt und durch einen Sprecher erklärt, dass das Unternehmen seine Premiummarke und sein geistiges Eigentum aktiv schütze. Obwohl BMW noch keinen offiziellen Widerspruch eingelegt hat, ist man sich der Situation durchaus bewusst.
„Die BMW Group schützt den guten Ruf ihrer Premiumprodukte, die bei den Verbrauchern hohes Ansehen und Wertschätzung genießen.“
Dies deutet darauf hin, dass möglicherweise rechtliche Schritte eingeleitet werden könnten, wenn GAC weiterhin die Bezeichnung „M8“ verwendet.
GACs abweisende Haltung
Kevin Shu, Präsident von GAC Australia, spielte das Problem herunter und behauptete, dass die Namensähnlichkeit keine Rolle spiele. Er nutzte die Analogie gebräuchlicher Namen wie „Kevin“, um seinen Standpunkt zu veranschaulichen, und betonte, dass Markenidentität über die Nomenklatur hinausgeht.
„Das spielt keine Rolle“, erklärte Herr Shu. „Verschiedene Marken haben unterschiedliche Markenpersönlichkeiten.“
Dieser abweisende Ansatz hält jedoch einer rechtlichen Prüfung möglicherweise nicht stand. GAC hat das „M8“-Typenschild in Australien noch nicht offiziell als Marke eingetragen, während „BMW M8“ seit fast einem Jahrzehnt eine eingetragene Marke ist.
Präzedenzfälle und laufende Streitigkeiten
Dies ist nicht das erste Mal, dass BMW wegen Markenstreitigkeiten mit chinesischen Autoherstellern in Konflikt gerät. Im Jahr 2025 lehnte BMW zuvor die Verwendung des Namens „EX5“ durch Geely aufgrund seiner Ähnlichkeit mit dem „X5“ von BMW ab. Während dieser Fall derzeit pausiert, verfügt BMW über einen Präzedenzfall, um aggressiv vorzugehen, wenn es Markenverstöße feststellt.
Audi versuchte im Jahr 2023 eine ähnliche Herausforderung gegen Nio und widersetzte sich den Abzeichen „ES6“, „ES7“ und „ES8“ aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit den Audi-Modellen „S6“, „S7“ und „S8“. Allerdings entschied IP Australia letztendlich gegen Audi und schuf damit einen Präzedenzfall, der GAC begünstigen könnte, wenn BMW rechtliche Schritte einleitet.
Implikationen und Zukunftsaussichten
Der Streit verdeutlicht die wachsende Spannung zwischen etablierten westlichen Autoherstellern und aufstrebenden chinesischen Marken, die auf globale Märkte drängen. Während das Vertrauen des GAC möglicherweise auf früheren Urteilen beruht, deutet die starke Markenschutzgeschichte von BMW darauf hin, dass ein möglicher Rechtsstreit wahrscheinlich ist.
Der Ausgang dieses Falles könnte einen entscheidenden Präzedenzfall dafür schaffen, wie ähnliche Namenskonventionen in der Automobilindustrie gehandhabt werden, insbesondere da immer mehr chinesische Marken international expandieren.






















